Die Auszahlung ist eine Nettozahl
Amazon rechnet in Abrechnungszeiträumen von meist 14 Tagen ab. Am Ende eines Zeitraums steht eine einzige Überweisung auf Ihr Geschäftskonto. Dieser Betrag ist bereits verrechnet: Von Ihren Verkäufen hat Amazon Verkaufsgebühren, Versandgebühren, Erstattungen an Käufer und oft auch Werbekosten abgezogen.
Wird nur diese Überweisung als Erlös gebucht, stimmen gleich mehrere Zahlen nicht: Der Umsatz ist zu niedrig, die Gebühren fehlen als Kosten, und welche Verkäufe in welches Land und zu welchem Steuersatz gingen, ist aus der Buchhaltung nicht mehr ablesbar. Das widerspricht dem Grundsatz, Erlöse und Kosten getrennt zu zeigen, und macht spätere Abstimmungen fast unmöglich.
Die Lösung: Amazon wie ein eigenes Konto behandeln
Ihr Amazon-Verkäuferkonto verhält sich wie ein Bankkonto: Geld kommt durch Verkäufe hinein, Gebühren und Erstattungen gehen hinaus, und von Zeit zu Zeit wird der Bestand auf Ihr Geschäftskonto überwiesen. Genau so bilden wir es in der Buchhaltung ab, mit einem Verrechnungskonto für Amazon:
- Jeder Verkauf wird mit dem vollen Betrag als Erlös gebucht, getrennt nach Steuersatz und Lieferland, Gegenkonto ist das Verrechnungskonto.
- Gebühren und Werbung werden anhand der Amazon-Rechnungen als Kosten gebucht.
- Erstattungen an Käufer mindern die Erlöse.
- Die Auszahlung auf Ihr Bankkonto ist nur noch eine Umbuchung vom Verrechnungskonto auf die Bank.
| Buchung | Betrag |
|---|---|
| Verkäufe (Erlöse, brutto) | 5.000,00 |
| Erstattungen an Käufer | −150,00 |
| Verkaufsgebühren | −750,00 |
| Versandgebühren (FBA) | −420,00 |
| Werbekosten, mit dem Guthaben verrechnet | −180,00 |
| Auszahlung auf das Bankkonto | −3.500,00 |
Abrechnungszeitraum und Kalendermonat passen selten zusammen
Ein Abrechnungszeitraum läuft zum Beispiel vom 24. Oktober bis 7. November. Verkäufe aus Oktober gehören aber in den Oktober, auch wenn das Geld erst im November kommt. Mit dem Verrechnungskonto ist das kein Problem: Die Oktober-Verkäufe werden im Oktober gebucht, und am Monatsende bleibt auf dem Verrechnungskonto ein Saldo stehen. Dieser Saldo entspricht dem Guthaben, das Amazon für Sie hält.
Dazu kommen Rücklagen: Amazon behält manchmal einen Teil des Guthabens zurück, etwa für mögliche Rückerstattungen, und gibt ihn in einem späteren Zeitraum frei. Auch das zeigt sich im Saldo des Verrechnungskontos und muss nicht gesondert korrigiert werden.
Gebühren: verrechnet oder separat bezahlt
Nicht jeder Händler bezahlt Gebühren gleich. Bei vielen verrechnet Amazon alle Gebühren mit dem Guthaben. Andere zahlen Werbekosten per Kreditkarte, oder Amazon zieht bei zu geringem Guthaben per Lastschrift ein. Wir buchen die Gebührenrechnungen deshalb über den jeweiligen Kreditor und gleichen ihn so aus, wie Sie tatsächlich bezahlt haben: über das Verrechnungskonto, die Kreditkarte oder die Bank.
Der Monatsabgleich als Kontrolle
Am Monatsende muss der Saldo des Verrechnungskontos mit dem Kontostand in Seller Central übereinstimmen. Stimmt er nicht, fehlt eine Buchung: ein Verkauf, eine Erstattung, eine Gebühr oder eine Rücklage. Diese Kontrolle ist der größte Vorteil des Verrechnungskontos. Fehler fallen jeden Monat auf, nicht erst beim Jahresabschluss.
Bei Verkäufen in Fremdwährung, etwa in Pfund bei Amazon UK, entstehen durch unterschiedliche Umrechnungskurse kleine Abweichungen. Wir buchen mit dem Kurs, den Amazon angewendet hat, ersatzweise mit dem amtlichen Umrechnungskurs des Bundesfinanzministeriums, und buchen die verbleibende Differenz beim Monatsabgleich als Kursdifferenz.
Häufige Fehler
- Nur die Auszahlung als Umsatz buchen.
- Gebühren direkt von den Erlösen abziehen, statt sie getrennt zu buchen.
- Sich allein auf den Umsatzsteuerbericht von Amazon verlassen. Wir gleichen ihn immer mit den Transaktionsdaten ab, weil einzelne Verkäufe fehlen können.
- Verkäufe aus dem Abrechnungszeitraum dem Monat der Auszahlung zuordnen statt dem Monat des Verkaufs.
- Ein gemeinsames Konto für mehrere Marktplätze nutzen. Für eBay, Etsy oder Shopify führen wir jeweils ein eigenes Verrechnungskonto.
Dieser Beitrag beschreibt die buchhalterische Abbildung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung Ihrer Verkäufe und Gebühren klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Amazon und Seller Central sind Marken von Amazon.com, Inc. oder seinen verbundenen Unternehmen.